Medizinproduktesicherheit
Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verlangt im §6, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen hat, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit zu bestimmen ist.
Dies gilt zum 01.01.2017 ohne Übergangszeit.
In unserer Klinik wurde Herr Olaf Saager mit der Aufgabe als „Beauftragter für die Medizinproduktesicherheit“ benannt.